LandesrechtBurgenlandArt. 15a VereinbarungenHalbtägig kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen 2015-2018Art. 5

Art. 5Empfehlung zum halbtägigen Besuch im vorletzten Kindergartenjahr

In Kraft seit 01. September 2015
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