LandesrechtBurgenlandArt. 15a VereinbarungenFörderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017Art. 8

Art. 8Zahlungen des Bundes und der Länder

In Kraft seit 01. Januar 2015
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