LandesrechtBurgenlandArt. 15a VereinbarungenFörderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017Art. 13

Art. 13Inanspruchnahme von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) (ausgenommen Burgenland)

In Kraft seit 01. Januar 2015
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