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Art. 5Finanzierung und Zahlungsmodalitäten für die Freizeit im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung bis 18:00 Uhr in den Jahren 2015 bis 2018

In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date

(1) Zusätzlich zu den in Art. 4 der Vereinbarung über den Ausbau der ganztägigen Schulformen, BGBl. I Nr. 115/2011, für die Jahre 2011 bis 2014 vom Bund zur Verfügung zu stellenden Budgetmitteln wird der Bund für die Freizeit der schulischen Tagesbetreuung, die an Schultagen jedenfalls bis 16:00 Uhr und bei Bedarf bis 18:00 Uhr stattfindet, in den Jahren 2015 bis 2018 einen Zweckzuschuss im Sinne der §§ 12 und 13 F-VG 1948 in der Höhe von insgesamt höchstens 425.643.491,26 Euro zur Verfügung stellen. Ein Teilbetrag kann nach Maßgabe des Verteilungsschlüssels gemäß Abs. 2 auch für infrastrukturelle Maßnahmen im Sinne des Art. 4 Abs. 2 der genannten Vereinbarung verwendet werden, dies an Standorten, deren Bestand vor dem Hintergrund der absehbaren demographischen Entwicklung als gesichert angesehen werden kann.

2015 2016 2017 2018
109.368.000,00 € 99.022.999,99 € 113.798.745,60 € 103.453.745,67 €

(2) Dieser Betrag wird wie folgt aufgeteilt:

2015 2016
Gesamtsumme in Euro (höchstens) Davon auch für Infrastruktur in Euro (höchstens) Gesamtsumme in Euro (höchstens) Davon auch für Infrastruktur in Euro (höchstens)
Burgenland 3.712.179,60 € 2.743.748,84 € 3.361.048,57 € 1.848.576,71 €
Kärnten 7.308.628,49 € 6.923.600,89 € 6.623.608,86 € 3.642.984,87 €
Niederösterreich 21.026.632,33 € 14.545.945,44 € 19.037.746,09 € 10.470.760,35 €
Oberösterreich 14.337.218,53 € 14.009.406,35 € 16.705.665,31 € 9.188.115,92 €
Salzburg 6.918.750,92 € 3.930.694,09 € 6.264.313,80 € 3.445.372,59 €
Steiermark 15.352.158,75 € 11.991.271,47 € 14.299.119,25 € 7.864.515,59 €
Tirol 9.220.345,80 € 6.693.336,33 € 8.348.203,33 € 4.591.511,83 €
Vorarlberg 3.929.825,44 € 3.655.552,51 € 4.359.101,38 € 2.397.505,76 €
Wien 27.562.260,14 € 10.721.835,71 € 20.024.193,40 € 11.013.306,37 €
Österreich 109.368.000,00 € 75.215.391,63 € 99.022.999,99 €
2017
Gesamtsumme in Euro (höchstens) Davon auch für Infrastruktur in Euro (höchstens)
Burgenland 3.957.958,65 € 1.354.462,89 €
Kärnten 8.561.666,51 € 2.669.236,18 €
Niederösterreich 21.921.143,80 € 7.671.986,92 €
Oberösterreich 21.915.356,50 € 6.732.185,90 €
Salzburg 6.785.284,48 € 2.524.444,51 €
Steiermark 17.218.175,89 € 5.762.376,25 €
Tirol 9.770.007,97 € 3.364.227,39 €
Vorarlberg 5.624.126,45 € 1.756.666,40 €
Wien 18.045.025,35 € 8.069.513,55 €
Österreich 113.798.745,60 € 39.905.099,99 €
2018
Gesamtsumme in Euro (höchstens) Davon auch für Infrastruktur in Euro (höchstens)
Burgenland 3.606.827,63 € 1.479.798,41 €
Kärnten 7.869.693,60 € 3.677.963,17 €
Niederösterreich 19.932.257,55 € 7.884.278,69 €
Oberösterreich 20.170.104,32 € 9.597.975,58 €
Salzburg 6.130.847,38 € 2.166.495,72 €
Steiermark 15.724.337,21 € 6.675.183,71 €
Tirol 8.897.865,51 € 3.614.730,79 €
Vorarlberg 5.168.728,18 € 2.410.084,32 €
Wien 15.953.084,29 € 3.280.835,28 €
Österreich 103.453.745,67 € 40.787.345,67 €

(3) Bei Verwendung der für die Jahre 2015 bis 2018 nach Maßgabe des oben angeführten Verteilungsschlüssels auch für infrastrukturelle Maßnahmen vorgesehenen Anschubfinanzierungsmittel dürfen 55.000,00 Euro als einmalige Zahlung pro Gruppe nicht überschritten werden. Mit den Mitteln sind ausschließlich die Einrichtung neuer Tagesbetreuungen oder Qualitätsverbesserungen in der Infrastruktur für bereits bestehende schulische Tagesbetreuungen zu finanzieren, wobei die Einrichtung neuer Standorte bzw. neuer Gruppen der schulischen Tagesbetreuung vorrangig zu behandeln ist. Die Mittel sind insbesondere zu verwenden für

1. Die Schaffung bzw. Adaptierung von Speisesälen und Küchen,

2. Die Schaffung bzw. Adaptierung von Gruppenräumen für eine adäquate Betreuung,

3. Die Schaffung bzw. Adaptierung von Spielplätzen und ähnlichen Außenanlagen,

4. Die Anschaffung von Einrichtung(sgegenständen) für oben genannte Adaptierungen oder die

5. Anschaffung von beweglichem Anlagevermögen (zB Geschirr, Besteck, Spiele).

Anderenfalls ist dieser Zweckzuschuss in den Jahren 2015 bis 2018 als Anschubfinanzierung von Personalkosten im Freizeitbereich der schulischen Tagesbetreuung nach Maßgabe des oben angeführten Verteilungsschlüssels zu verwenden, wobei 9.000,00 Euro pro Gruppe pro Jahr nicht überschritten werden dürfen.

(4) In den Jahren 2016, 2017 und 2018 können die für Infrastruktur vorgesehenen Mittel um bis zu 20% des für Infrastruktur vorgesehenen Betrages überschritten werden (Flexibilisierungsklausel). Die Gesamtsumme des 2016, 2017 und 2018 zur Verfügung stehenden Betrages wird dadurch nicht erhöht.

(5) Werden Anschubfinanzierungsmittel des Bundes dieser Vereinbarung in einem Jahr von einem Land nicht zur Gänze ausgeschöpft, können diese von den Ländern unter Beibehaltung der Zweckwidmung bis spätestens Ende des Unterrichtsjahres 2018/2019 in die nächsten Jahre übertragen werden. Am Ende der Laufzeit nicht verbrauchte Mittel sind an den Bund zurückzuzahlen.

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