Diese Vereinbarung umfasst zusätzlich zu den in Art. 1 der Vereinbarung über den Ausbau der ganztägigen Schulformen, BGBl. I Nr. 115/2011, genannten öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen auch Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht. Zusätzlich zu den Zielsetzungen gemäß Art. 1 der Vereinbarung über den Ausbau der ganztägigen Schulformen, BGBl. I Nr. 115/2011, verfolgt diese Vereinbarung nachstehende Zielsetzungen:
1. Ausbau des integrativen Betreuungsangebotes für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf,
2. Ausbau der Tagesbetreuung mit besonderen Qualitätskriterien:
a) Förderung im Freizeitbereich durch Angebote der Interessen- und Begabungsförderung sowie der individuellen Förderung,
b) Sicherstellung einer sinnvollen Freizeitgestaltung durch Angebote in den Bereichen schulische Kulturarbeit, Soziales Lernen, Sprach- und Leseförderung, geschlechterbewusste Pädagogik, schulische Gewaltprävention, interkulturelles Lernen, Freizeitprojekte, Gesundheits- und Bewegungserziehung sowie naturwissenschaftlich-technische Schwerpunkte,
c) Sicherstellung der räumlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der schulischen Tagesbetreuung durch die Schaffung von Kommunikations- und Regenerationszonen und von Bereichen für die Verpflegung, Sport- und Freizeitgestaltung sowie durch die Adaptierung von Klassenräumen, um die individuelle Betreuung von Schülerinnen und Schülern, die Betreuung in Kleingruppen sowie Projektunterricht zu ermöglichen,
3. Herstellung von gleichen Rahmenbedingungen der Tagesbetreuung in den unterschiedlichen Formen.
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