Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
Der Burgenländische Landtag hat die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die Anerkennung des Qualitätsrahmens für die Erwachsenenbildung Ö-Cert am 1. März 2012 gemäß Art. 81 Abs. 3 L-VG zur Kenntnis genommen.
Diese Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 7 für den Bund, die Länder Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg mit 1. Dezember 2011, für das Land Wien mit 1. Jänner 2012, für das Land Tirol mit 1. März 2012 und für das Land Burgenland am 1. April 2012 in Kraft.
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