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Burgenland
Art. 15a Vereinbarungen
Ausbau der ganztägigen Schulformen
Art. 9
Art. 9 Geltungsdauer
In Kraft seit 01. September 2011
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Art. 9 Geltungsdauer — Ausbau der ganztägigen Schulformen
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Diese Vereinbarung gilt bis Ende des Schuljahres 2014/15.
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