LandesrechtBurgenlandArt. 15a VereinbarungenAusbau der ganztägigen SchulformenArt. 4

Art. 4Finanzierung und Zahlungsmodalitäten für die Freizeit im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung bis 16.00 Uhr

In Kraft seit 01. Januar 2015
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