Die Tagesbetreuung an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen, die als ganztägige Schulformen geführt werden, soll
- an Schultagen jedenfalls bis 16:00 Uhr angeboten werden,
- nötigenfalls durch schulübergreifende oder durch schulartenübergreifende Führung sichergestellt werden und
- (bei Bedarf) auch in der verschränkten Form geführt werden.
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