Der Österreichische Stabilitätspakt 2008 tritt für die Vertragsparteien dieser Vereinbarung mit dem Inkrafttreten des ÖStP 2011 jeweils rückwirkend mit 1. Jänner 2009 außer Kraft. Art. 20 Abs. 3 ist dennoch auf die Jahre 2009 und 2010 anzuwenden.
Der Burgenländische Landtag hat der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2011) am 30. Juni 2011 gemäß Art. 81 Abs. 2 L-VG zugestimmt.
Diese Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 19 Abs. 1 am 1. Jänner 2011 in Kraft.
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