Die Vertragsparteien bekunden ihr Interesse, bei der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 für Bauprodukte auch eine einheitliche Vorgangsweise mit dem Bund anzustreben. Zu diesem Zweck bieten die Vertragsparteien dem Bund an, Verhandlungen über einen Beitritt des Bundes zu dieser Vereinbarung aufzunehmen und sich dieser Vereinbarung anzuschließen.
Diese Vereinbarung trat gemäß ihrem Art. 13 Abs. 2 für die Länder Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg und Wien mit 31. August 2010 in Kraft.
Der Burgenländische Landtag hat der Vereinbarung zwischen den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die Marktüberwachung von Bauprodukten am 28. Oktober 2010 gemäß Art. 81 Abs. 2 L-VG zugestimmt.
Diese Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 13 Abs. 3 für das Land Burgenland am 11. Dezember 2010 in Kraft.
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