Diese Vereinbarung wird für jedes Land in einer Urschrift ausgefertigt, die der Bund und das jeweilige Land unterfertigen. Die Urschriften werden beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Kopien der Vereinbarung zu übermitteln.
Der Burgenländische Landtag hat die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots und über die Einführung der verpflichtenden frühen sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Schaffung eines bundesweiten vorschulischen Bildungsplanes am 3. Juli 2008 gemäß Art. 81 Abs. 3 L-VG zur Kenntnis genommen. Diese Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 13 Abs. 1 am 1. Jänner 2008 in Kraft.
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