LandesrechtBurgenlandArt. 15a VereinbarungenPersonalaufwand für Lehrer an Pflichtschulen, Förderung Wohnbau und Wohnhaussanierung, Dotierung Umwelt- und WasserwirtschaftsfondsArt. 3

Art. 3Verwendung der Mittel für die Förderung des Wohnbausund der Wohnhaussanierung

In Kraft seit 13. August 1989
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