LandesrechtBurgenlandArt. 15a VereinbarungenZivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken, ÄnderungArt. 2

Art. 2In-Kraft-Treten

In Kraft seit 27. Mai 2005
Up-to-date

(1) Diese Vereinbarung tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem

1. die nach den jeweiligen Landesverfassungen erforderlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten erfüllt sind und beim Bundeskanzleramt die Mitteilungen aller Länder darüber vorliegen, sowie

2. die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten erfüllt sind.

(2) Das Bundeskanzleramt wird den Ländern die Erfüllung der Voraussetzungen nach Abs. 1 sowie den Tag des In-Kraft-Tretens der Vereinbarung mitteilen.

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