8. Abschnitt
Einsparung von Energie im
Gewerbebereich und industriellen Bereich
Artikel 13
Die Vertragsparteien kommen überein, die Aktivitäten des Energiesparens zur Ausschöpfung des Energiesparpotentials im gewerblichen und industriellen Bereich zu fördern und diese Förderungen aufeinander abzustimmen.
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