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Burgenland
Art. 15a Vereinbarungen
Aufteilung und Verwendung nach dem Katastrophenfondsgesetz zur Verfügung stehenen Mittel
Anl. 2
Anl. 2
In Kraft seit 26. Februar 1988
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Anl. 2 — Aufteilung und Verwendung nach dem Katastrophenfondsgesetz zur Verfügung stehenen Mittel
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Anlage B LGBl. Nr. 10/1988
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