Art. 21 Anpassung
In Kraft seit 17. April 1993
Up-to-date
Art. 21 Anpassung — GruVe-VE
Die Vertragsparteien erklären sich bereit, diese Vereinbarung nach Maßgabe künftiger Entwicklungen auf einen allfälligen Anpassungsbedarf hin zu überprüfen und gegebenenfalls Verhandlungen über notwendige Anpassungen aufzunehmen.
Der Burgenländische Landtag hat dieser Vereinbarung am 23. November 1992 gemäß Art. 83 Abs. 2 L-VG die Zustimmung erteilt.
Diese Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 19 Abs. 1 mit 17. April 1993 in Kraft.
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