Verweise in diesem Landesverfassungsgesetz auf andere Rechtsvorschriften des Landes sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
StLTKFLVG · Steiermärkisches Landtagsklubfinanzierungs-Verfassungsgesetz
§ 6 Verweise
…§ 6 Verweise Verweise in diesem Landesverfassungsgesetz auf andere Rechtsvorschriften des Landes sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.…
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