Die Klubfinanzierungsmittel gemäß diesem Gesetz sind in den jeweiligen Landesvoranschlägen zu berücksichtigen.
StLTKFLVG · Steiermärkisches Landtagsklubfinanzierungs-Verfassungsgesetz
§ 5 Budgetierung
…§ 5 Budgetierung Die Klubfinanzierungsmittel gemäß diesem Gesetz sind in den jeweiligen Landesvoranschlägen zu berücksichtigen.…
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