§ 1 Unterstützung der Landtagsarbeit
In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date
Für Zwecke ihrer parlamentarischen Aufgabenerfüllung einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit sind den Landtagsklubs unbeschadet der Zurverfügungstellung des erforderlichen Personal- und Sachaufwands gemäß Art. 16 Abs. 3 Landes-Verfassungsgesetz 2010 auf Antrag jährliche Zuwendungen nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes zu gewähren (Klubfinanzierung).
StLTKFLVG · Steiermärkisches Landtagsklubfinanzierungs-Verfassungsgesetz
§ 1 Unterstützung der Landtagsarbeit
…§ 1 Unterstützung der Landtagsarbeit Für Zwecke ihrer parlamentarischen Aufgabenerfüllung einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit sind den Landtagsklubs unbeschadet der Zurverfügungstellung des erforderlichen Personal- und Sachaufwands gemäß Art. …
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