Art. 34a
In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date
Art. 34a — NÖ LV 1979
Ein Mitglied der Landesregierung darf nicht gleichzeitig Mitglied des Nationalrates, des Europäischen Parlaments, der Bundesregierung oder Bürgermeister sein.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden