Art. 1
In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date
Art. 1 — NÖ LV 1979
Niederösterreich ist ein selbständiges Bundesland (Land Niederösterreich) der demokratischen Republik Österreich. Es übt alle Staatsbefugnisse aus, die nicht ausdrücklich dem Bund übertragen sind.
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