Art. 1 § 75 § 75
In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date
Art. 1 § 75 § 75 — NÖ GRWO 1994
Funktionsbezeichnungen nach diesem Gesetz können in der Form verwendet werden, die das Geschlecht des Funktionsinhabers oder der Funktionsinhaberin zum Ausdruck bringt.
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