Anl. 8
In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date
(Anm.: Anhang ist als PDF dokumentiert.)
Anhänge
Anlage 8PDFRückverweise
LWO · NÖ Landtagswahlordnung 1992
Art. 1 § 65 § 65
…Wahlkarte eingetragen ist. Hat ein Wahlkartenwähler aus einem anderen Wahlkreis das inliegende Wahlkuvert nicht mehr zur Verfügung, so ist ihm ein neues leeres Wahlkuvert (Anlage 8) auszufolgen, auf welchem der Wahlleiter die Nummer des Wahlkreises zu vermerken hat, welche auf der Wahlkarte eingetragen ist. (2) Der Wahlleiter hat den Wähler anzuweisen…