Anl. 6
In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date
Leerer amtlicher Stimmzettel
(Anm.: Anhang ist als PDF dokumentiert.)
Anhänge
Anlage 6PDFRückverweise
LWO · NÖ Landtagswahlordnung 1992
Art. 1 § 75 § 75
…der Wähler die Parteibezeichnung (Kurzbezeichnung) einen Bewerber der Landesliste und einen Bewerber der Wahlkreisliste der von ihm gewählten Partei eintragen kann, sowie die aus Anlage 6 ersichtlichen Angaben zu enthalten. Der leere amtliche Stimmzettel darf nur auf Anordnung der Landeswahlbehörde hergestellt werden und ist in gleicher Weise wie der amtliche Stimmzettel…