Beschluss der Landesversammlung über die Selbstständigkeit des Landes Vorarlberg
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Die Vorarlberger Landesversammlung erklärt sich als die gesetzgebende Körperschaft für das Land Vorarlberg. Ihre Mitglieder wurden von den politischen Parteien entsendet und vertreten das Land an Stelle des früheren Landtages, bis eine aus Neuwahlen hervorgegangene Vertretung bestellt ist.
Die Vorarlberger Landesversammlung führt durch einen aus ihrer Mitte gewählten Landesrat die Verwaltung des Landes. Wie in anderen Kronländern wurde die Führung der politischen und autonomen Verwaltung in einer Hand vereinigt; damit hat sich das Land Vorarlberg jene Selbständigkeit gegeben, die es schon lange einmütig anstrebte. Vorarlberg bildet von nun an nicht mehr ein gemeinsames Verwaltungsgebiet mit Tirol, sondern erklärt sich auf Grund des Selbstbestimmungsrechtes als eigenes selbständiges Land im Rahmen des deutsch-österreichischen Staates. Der Landesrat tritt daher an die Stelle des bisherigen Landesausschusses und übernimmt überdies die Führung der bis jetzt der k. k. Statthalterei zugewiesenen Geschäfte. Die Vorarlberger Landesversammlung stellt sich als dringenste Aufgabe, das Volk Vorarlbergs in dieser Zeit schwerster wirtschaftlicher Not und raschester politischer Entwicklung in Ordnung und Ruhe in eine bessere Zeit des Friedens hinüberzuleiten. Sie will insbesondere alle Kräfte zusammenfassen, um die Ernährung unseres Volkes zu sichern.