Art. 5 Artikel 5 Landessprache
In Kraft seit 26. Februar 1999
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L.V.
Gliederung
I. Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 *) Staatsform, Staatshoheit
Art. 5 Artikel 5 Landessprache
Die deutsche Sprache ist die Landessprache. Das Land bekennt sich zur Pflege der in Vorarlberg beheimateten Mundarten.
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