L.V.
Gliederung
I. Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 *) Staatsform, Staatshoheit
Art. 10 Artikel 10 Petitionsrecht
(1) Jedermann ist berechtigt, an die Organe der Gesetzgebung und der Verwaltung des Landes Petitionen zu richten. Es darf ihm daraus kein Nachteil erwachsen.
(2) Petitionen müssen innerhalb von drei Monaten beantwortet werden.
Frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen für 2015/16 bis 2017/18, Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG
Art. 11 Artikel 11
…Kraft, deren Mitteilungen bis zum Ablauf jenes Tages eingelangt sind, an dem die Bedingungen gemäß Z 1 und 2 eingetreten sind. Abweichend davon tritt Art. 10 , sobald die in Z 1 und 2 festgelegten Bedingungen erfüllt sind, rückwirkend mit 1. Jänner 2015 in Kraft. (2) Langen nach Ablauf jenes…
Halbtägige kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG
Art. 13 Artikel 13
… 2 und 3 gelten abweichend a) von Art. 9 der entsprechende Termin für die erstmalige Übermittlung des Nachweises der widmungsgemäßen Verwendung, b) von Art. 10 der 1. September des Jahres des jeweiligen Inkrafttretens, c) von Art. 11 Abs. 1 der entsprechende Termin für die erstmalige Auszahlung. (5…
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