LandesrechtSteiermarkLandesverfassungsgesetzeRückgabe und Verwertung von Kunstgegenständen und Kulturgütern

Rückgabe und Verwertung von Kunstgegenständen und Kulturgütern

In Kraft seit 01. Januar 2000
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die Landesregierung wird beauftragt und ermächtigt, die im Eigentum des Landes Steiermark befindlichen Kunstgegen stände und Kulturgüter, die während der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ihren Eigentümern entzogen wor den sind, Anspruchsberechtigten unentgeltlich zu übereignen oder für den Fall, dass Anspruchsberechtigte nicht gefunden werden können, einer Verwertung zuzuführen, deren Erlös Opfern des Nationalsozialismus bzw. entsprechenden Organisa tionen zukommen soll.

§ 2

§ 2

Die Landesregierung wird beauftragt und ermächtigt, in diesem Zusammenhang allenfalls anfallende Bundesabgaben den Zuwendungsempfängern zu ersetzen.

§ 3

§ 3

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.