§ 4 — Änderungen des Verlaufes der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien
Rückverweise
Spätere Veränderungen des Verlaufes der Kutschenitza haben auf den in § 3 festgelegten Verlauf der Staatsgrenze keinen Einfluß.
Anm: in der Fassung LGBl. Nr. 71/1976
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