§ 2
Dieses Landesverfassungsgesetz tritt gleichzeitig mit den nach Art. 3 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 erforderlichen übereinstimmenden Verfassungsgesetzen des Bundes und des Landes Oberösterreich mit dem der Kundmachung des zuletzt verlautbarten Verfassungsgesetzes folgenden Monatsersten in Kraft.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise