LandesrechtSalzburgLandesverfassungsgesetzeSalzburger Stadtrecht 1966II. Abschnitt Die Organe der StadtB. im einzelnen3. Der Stadtsenat und die Ausschüsse des Gemeinderates Zusammensetzung und Wahl§ 30

§ 30Nichtständige Ausschüsse

In Kraft seit 16. Juli 1966
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