LandesrechtSalzburgLandesverfassungsgesetzeSalzburger Stadtrecht 1966II. Abschnitt Die Organe der StadtB. im einzelnen3. Der Stadtsenat und die Ausschüsse des Gemeinderates Zusammensetzung und Wahl§ 27a

§ 27aAusübung von leitenden Stellungen in bestimmten Unternehmen durch Mitglieder des Stadtsenates

In Kraft seit 01. August 2014
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