Artikel 4
Die Landesregierung bzw. der Landeshauptmann hat dem Landtag vor der Abgabe der Stellungnahmen des Landes Oberösterreich gegenüber dem Bund bzw. in der Integrationskonferenz der Länder zu Vorhaben im Rahmen der europäischen Integration, die von landespolitischer Bedeutung sind und wesentliche Interessen von Oberösterreich unmittelbar berühren, rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
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