Artikel 3
Die Landesregierung bzw. der Landeshauptmann hat den Landtag bzw. den Ausschuß für EG- und Integrationsfragen über alle Vorhaben im Rahmen der europäischen Integration, die für das Land Oberösterreich von landespolitischer Bedeutung sind und wesentliche Interessen von Oberösterreich unmittelbar berühren, zu unterrichten. Insbesondere hat der Landeshauptmann den Landtag bzw. den zuständigen Ausschuß über alle Fragen, die von der Integrationskonferenz der Länder beraten werden, im vorhinein zu informieren.
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