§ 4
Dieses Landesverfassungsgesetz tritt gleichzeitig mit den nach Art. 3 Abs. 2 B-VG. erforderlichen übereinstimmenden Verfassungsgesetzen des Bundes und des Landes Salzburg mit dem der Kundmachung des zuletzt verlautbarten Verfassungsgesetzes folgenden Monatsersten in Kraft.
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