L-VG
Gliederung
5. Abschnitt Volksrechte in Gesetzgebung und Vollziehung des Landes
Art. 76 Artikel 76
Jede Person hat das Recht, Eingaben allgemeiner Art an Organe des Landes zu richten. Derartige Eingaben sind umgehend in Behandlung zu nehmen und zu beantworten.
Art. 76 L-VG · L-VG · Landes-Verfassungsgesetz
Art. 76 Einberufung und Beschlussfähigkeit
(1) Der Landes-Rechnungshofausschuss ist nach Bedarf von der Obfrau oder vom Obmann oder bei Verhinderung von der Stellvertreterin oder vom Stellvertreter, so einzuberufen, dass er in angemessener Frist zusammentreten kann. Sie oder er ist verpflichtet, den Ausschuss zu einer Sitzung einzuberufen, w…
Art. 90 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
…74b Abs. 2, die Änderung der Überschrift zu Art. 75, Art. 75 Abs. 1, 2, 3, 4 und 5, Art. 76, Art. 77 und Art. 78 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, 2. die Eintragungen im Inhaltsverzeichnis zu den Unterabschnittsbezeichnungen des III. Abschnitts und…
Art. 79 L-VG · L-VG · Landes-Verfassungsgesetz 2010
Art. 79 Petitions- und Beschwerderecht
…Das Petitions- und das Beschwerderecht stehen auch gegenüber den Organen der Gemeinde zu. Die Art. 76 und 77 sind sinngemäß anzuwenden. Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 69/2025…
Art. 69 Volksbegehren
…2) Das Volksbegehren ist in Form eines Gesetzesentwurfes zu stellen und zu begründen. Volksbegehren, die diesen Formerfordernissen nicht entsprechen, sind als Eingaben an den Landtag (Art. 76) zu behandeln. (3) Jedes von mindestens 17.000 der für die Wahl zum Landtag Stimmberechtigten gestellte Volksbegehren ist von der Landesregierung unverzüglich dem Landtag zur geschäftsordnungsmäßigen…
Art. 23 Aufgaben der verpflichtend einzurichtenden Ausschüsse
…Äußerungen der Landesregierung (Art. 127 Abs. 5 bis 7 B-VG), b) Prüfberichte des Landesrechnungshofes (Art. 52 Abs. 2 und 6 L-VG), c) Jahresberichte des Landesrechnungshofes (Art. 57 Abs. 1 L-VG), d) Tätigkeitsberichte des Landesrechnungshofes (Art. 57 Abs. 2 L-VG), e) Maßnahmenberichte der Landesregierung (Art. …
Art. 41 Aufgaben der Landesregierung
…auf andere Organe übertragen werden. (12) Die Landesregierung hat dem Landtag Bericht zu erstatten: 1. jährlich über die Art der Behandlung und Beantwortung von Petitionen (Art. 76), die an Organe der Verwaltung gerichtet sind, 2. halbjährlich über Entwicklungen in der Europäischen Union, 3. (Anm.: entfallen) 4. über die Verfügung einer Bindung gemäß…
Rückverweise