L-VG
Gliederung
Der Landesrechnungshof ist ein Organ des Landtages, nur diesem verantwortlich und bei Durchführung von Kontrollen an keine Weisungen gebunden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 8/2012
Art. 90 L-VG · L-VG · Landes-Verfassungsgesetz
Art. 90 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
…zu den Unterabschnittsbezeichnungen des III. Abschnitts und zu Art. 66a sowie Art. 43 Abs. 1, Art. 44a Abs. 1, Art. 46 Abs. 1, Art. 50 Abs. 1, die Unterabschnittsbezeichnungen im III. Abschnitt, Art. 66a und Art. 85 Abs. 3…
Art. 83 Mitwirkung des Landtages in Angelegenheiten dereuropäischen Integration
…kann seinen Standpunkt zu einem Vorhaben im Rahmen der europäischen Integration, das ihm nach Absatz 1 zur Kenntnis gebracht wurde, in einer Entschließung (Artikel 46 Absatz 1) äußern. (3) Die Landesregierung ist an den Inhalt von gemäß Absatz 2 vom Landtag fristgerecht mitgeteilten Entschließungen gebunden, wenn und soweit es sich…
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