Art. 4 Landeshauptstadt, Sitz der Landesregierung
In Kraft seit 20. Oktober 2010
Up-to-date
Landeshauptstadt und ordentlicher Sitz der Landesregierung ist Graz. Für die Dauer außerordentlicher Verhältnisse kann die Landesregierung ihren Sitz in einen anderen Ort des Landesgebietes verlegen.
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