Art. 2 Staatsgewalt
In Kraft seit 04. Oktober 1982
Up-to-date
Die Staatsgewalt geht vom Volk aus. Sie wird vom Volk in Wahlen, Volksbegehren und Volksabstimmungen sowie durch seine verfassungsmäßig bestellten Vertretungsorgane ausgeübt.
Rückverweise
L-VG · Landes-Verfassungsgesetz 1999
Art. 1
…1) Das Land Salzburg ist auf Grund des Gesetzes vom 25. November 1920, LGBl Nr 168, und des Art. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) ein selbstständiges Land des Bundesstaates Österreich. (2) Das Land Salzburg bekennt sich zum demokratischen Rechtsstaat und zu einer zeitgemäßen föderativen Ordnung zwischen dem Bund und…