Art. 1 Staatsform
In Kraft seit 04. Oktober 1982
Up-to-date
(1) Burgenland ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat.
(2) Burgenland gründet auf der Freiheit und Würde des Menschen; es schützt die Entfaltung seiner Bürger in einer gerechten Gesellschaft.
(3) Burgenland ist ein selbständiges Bundesland der demokratischen Republik Österreich.
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