§ 12 Größe und Ausstattung der Wohneinheiten
In Kraft seit 22. Dezember 2012
Up-to-date
Die Mindestgröße der Wohneinheiten ohne Nasseinheit (Waschbecken, Dusche, WC) hat zu betragen:
1. bei Wohneinheiten für eine Person 14 m2,
2. bei Wohneinheiten für zwei Personen 20 m2,
3. bei Wohneinheiten für drei Personen 26 m2,
4. bei Wohneinheiten für vier Personen 32 m2.
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