LandesrechtWienLandesesetzeWiener Wettterminalabgabegesetz§ 9

§ 9Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

In Kraft seit 01. September 2016
Up-to-date

Die Gemeinde hat ihre in diesem Gesetz geregelten Aufgaben mit Ausnahme der Durchführung des Verwaltungsstrafverfahrens im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.

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