§ 35 Erlassung und Inkrafttreten von Verordnungen
In Kraft seit 12. August 2020
Up-to-date
WVRG 2020
Gliederung
3. Hauptstück Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 35 Erlassung und Inkrafttreten von Verordnungen
Verordnungen und Kundmachungen aufgrund dieses Landesgesetzes in seiner jeweiligen Fassung können bereits vom Tag der Kundmachung dieses Landesgesetzes an erlassen, jedoch nicht vor diesem in Kraft gesetzt werden.
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