§ 35 Erlassung und Inkrafttreten von Verordnungen
In Kraft seit 12. August 2020
Up-to-date
Verordnungen und Kundmachungen aufgrund dieses Landesgesetzes in seiner jeweiligen Fassung können bereits vom Tag der Kundmachung dieses Landesgesetzes an erlassen, jedoch nicht vor diesem in Kraft gesetzt werden.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden