§ 5 Unwesentliche Mängel
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
Das Fehlen von Promulgations- oder Vollzugsklauseln oder die Außerachtlassung von den Sinngehalt des Entwurfes nicht wesentlich beeinträchtigenden gesetzestechnischen Regeln sind unbeachtlich.
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