§ 4 Organe des Verbandes
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
Die Organe des Verbandes sind:
a) die Tourismuskommission und die Fachausschüsse;
b) der Präsident bzw. die Präsidentin und zwei Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen;
c) der Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführerin, der bzw. die den Titel Landestourismusdirektor für Wien bzw. Landestourismusdirektorin für Wien führt;
d) der Rechnungsprüfer bzw. die Rechnungsprüferin.
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