§ 2 Wiener Landesorganisation für Tourismus — WTFG
(1) In Wien besteht als Landesorganisation für Tourismus der „Wiener Tourismusverband“, Kurzbezeichnung „WienTourismus“, in der Folge kurz „Verband“ genannt.
(2) Der Verband besitzt Rechtspersönlichkeit.
§ 18 WTFG · WTFG · Wiener Tourismusförderungsgesetz
§ 18 Datenverarbeitung
…Verwaltungsstrafverfahrens nach diesem Gesetz ist die Behörde berechtigt folgende Daten gemäß Tourismus-Statistik-Verordnung 2002 zu verarbeiten: 1. die Adressen der Unterkünfte gemäß § 2 Abs. 1 Z 3, 4, 5 und 6 Tourismus-Statistik-Verordnung 2002 im Gebiet der Stadt Wien, 2. die Art, die Klassifikation…
§ 19 Pflicht zur Mitarbeit an Tourismusförderungsmaßnahmen
…Inhaberinnen von Sportveranstaltungsbetrieben (§ 6 Abs. 1 Z 6 Wiener Veranstaltungsgesetz), Volksvergnügungsbetrieben (§ 6 Abs. 1 Z 5 Wiener Veranstaltungsgesetz), Schausteller- und Varieté-Betrieben (§ 2 Abs. 2 und § 21 Abs. 2b Wiener Veranstaltungsgesetz), Unterkünften sowie Fremdenführer und Fremdenführerinnen, Reisebetreuer und Reisebetreuerinnen und die Diensteanbieter und Diensteanbieterinnen (§ 15 Abs…
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