LandesrechtWienLandesesetzeWiener Tourismusförderungsgesetz§ 10

§ 10Bedeckung der Kosten

In Kraft seit 01. Januar 2020
Up-to-date

Die Kosten des Verbandes sind durch eigene Einnahmen, Subventionen oder Spenden und aus den Einzahlungen der Ortstaxe zu decken.

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