§ 47 Außerkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz vom 23. Dezember 1948, LGBl. für Wien Nr. 11/1949, über die vorläufige Regelung der öffentlichen Fürsorge und Jugendwohlfahrt, außer Kraft.
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