§ 38a Nichtigkeit von Bescheiden
In Kraft seit 01. Januar 2014
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WSHG
Gliederung
7. ABSCHNITT - ORGANISATION UND ZUSTÄNDIGKEIT Sozialhilfeträger
§ 38a Nichtigkeit von Bescheiden
Bescheide über die Gewährung von monatlich wiederkehrenden Geldleistungen zur Sicherung des Lebensbedarfes gemäß § 13, die den materiellrechtlichen Bestimmungen dieses Gesetzes nicht entsprechen, leiden an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler.
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